Revierhund in Niederösterreich ab 01.01.2011
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet für die Haltung von Jagdhunden mit Herkunftsnachweis, sowie den für seine Rasse/Rassengruppe notwendigen Prüfungs- und Leistungsnachweisen (Gebrauchsfähigkeit) zu sorgen und dem NÖLJV .....................
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